02Rechtsgebiet
Erbrecht
Als auf das türkische Erbrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei in Berlin beraten und vertreten wir Mandanten bei erbrechtlichen Angelegenheiten mit Bezug zur Türkei. Dies betrifft insbesondere Erbfälle, bei denen sich Nachlassvermögen wie türkische Immobilien, Bankguthaben oder Unternehmensbeteiligungen in der Türkei befinden oder die Erbfolge nach türkischem Recht zu beurteilen ist.
Das türkische Erbrecht weist zahlreiche Besonderheiten auf, darunter gesetzliche Erbquoten, Pflichtteilsrechte (Saklı Pay), besondere Formvorschriften für Testamente sowie Regelungen zur Übertragung türkischer Immobilien auf Erben mit Wohnsitz in Deutschland. Zudem vertreten wir Mandanten in erbrechtlichen Verfahren vor türkischen Gerichten, insbesondere bei Pflichtteilsklagen (Tenkis) und Verfahren im Zusammenhang mit erbrechtlich relevanten Scheingeschäften des Erblassers (Muris Muvazaası). Wir unterstützen unsere Mandanten bei der rechtlichen Prüfung der Erbfolge nach türkischem Recht und begleiten sie bei der Durchsetzung und Abwehr erbrechtlicher Ansprüche in der Türkei.
Unsere Schwerpunkte
- Erstellung von Testamenten, Erbverträgen und letztwilligen Verfügungen
- Pflichtteilsklagen (Tenkis) und Erbunwürdigkeitsklagen (Muris Muvazaası) vor türkischen Gerichten
- Erbausschlagung, Nachlassfeststellung und Erbauseinandersetzungsverträge
- Übertragung türkischer Immobilien und Bankguthaben auf in Deutschland lebende Erben
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