01Rechtsgebiet
Familienrecht
Als auf das türkische Familienrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei in Berlin beraten und vertreten wir Personen mit Bezug zur Türkei in sämtlichen familienrechtlichen Angelegenheiten nach türkischem Recht. Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere die Beratung und gerichtliche Vertretung in Scheidungsverfahren sowie in Verfahren betreffend die elterliche Sorge, das Umgangsrecht, Unterhaltsansprüche und güterrechtliche Auseinandersetzungen nach türkischem Familienrecht.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Anerkennung und Vollstreckung familiengerichtlicher Entscheidungen im Verhältnis zwischen der Türkei und Deutschland. Wir begleiten unsere Mandanten bei der Anerkennung türkischer Scheidungsurteile sowie sonstiger familiengerichtlicher Entscheidungen in Deutschland und bei der Anerkennung und Vollstreckung deutscher Entscheidungen in der Türkei. Dabei prüfen wir die gesetzlichen Voraussetzungen und vertreten unsere Mandanten im jeweiligen Verfahren.
Unsere Schwerpunkte
- Einvernehmliche und streitige Scheidungsverfahren sowie Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile
- Anerkennung und Vollstreckbarerklärung deutscher Gerichtsentscheidungen in der Türkei
- Sorgerecht, Umgangsrecht, Ausreiseverbot und internationale Kindesentführung
- Unterhaltsfestsetzung, -erhöhung, -vollstreckung und Güterrechtsauseinandersetzung
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