Kanzlei Gezmen
Immobilienübertragung04

Rechtsgebiet

Immobilienübertragung

Als auf das türkische Immobilienrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei in Berlin beraten und vertreten wir Mandanten bei Immobiliengeschäften in der Türkei. Wir begleiten den Erwerb und die Veräußerung türkischer Immobilien von der rechtlichen Prüfung der Vertragsunterlagen bis zur Eintragung im türkischen Grundbuch (Tapu Sicili). Vor der Eigentumsübertragung prüfen wir insbesondere die Eintragungen im Grundbuch, bestehende Belastungen wie Hypotheken oder Pfändungen (Takyidat) sowie die Verfügungsbefugnis des Verkäufers. Dadurch unterstützen wir unsere Mandanten bei der rechtssicheren Durchführung von Immobilientransaktionen nach türkischem Recht.

Für Mandanten mit Wohnsitz in Deutschland besteht häufig die Möglichkeit, die Abwicklung des Immobiliengeschäfts durch eine in Deutschland erteilte und in der Türkei verwendbare Vollmacht (Vekâletname) durchführen zu lassen. Wir begleiten die Erstellung und rechtliche Prüfung der Vollmacht, insbesondere im Hinblick auf Grundstücksübertragungen, Mietverträge und weitere grundbuchrechtliche Vorgänge in der Türkei. Darüber hinaus beraten wir zu den gesetzlichen Voraussetzungen für den Immobilienerwerb durch ausländische Staatsangehörige in der Türkei sowie zu besonderen Beschränkungen und erforderlichen Nachweisen im Zusammenhang mit dem Erwerb türkischer Immobilien.

Unsere Schwerpunkte

  • Erstellung von Immobilienkaufverträgen und Begleitung der Grundbucheintragung (Tapu Sicili)
  • Rechtliche Due Diligence: Prüfung auf Hypotheken, Pfändungen und sonstige Belastungen (Takyidat)
  • Vollmacht (Vekâletname) für Grundbuchübertragung und Hypothekenbestellung aus Deutschland
  • Hypothekenbestellung, -übertragung und -löschung sowie Beratung zu ausländerrechtlichen Beschränkungen

Rechtsberatung

Benötigen Sie rechtliche Unterstützung in diesem Bereich?

Diese Website verwendet Cookies zur Analyse von Besucherstatistiken. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.