05Rechtsgebiet
Steuerrecht
Als auf das türkische Steuerrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei in Berlin beraten und vertreten wir unsere Mandanten in steuerrechtlichen Angelegenheiten nach türkischem Recht. Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere die Vertretung gegenüber türkischen Finanzbehörden sowie die Wahrnehmung der Rechte unserer Mandanten in steuerrechtlichen Verwaltungsverfahren und vor den zuständigen türkischen Steuergerichten. Wir beraten Mandanten bei steuerrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Einkünften und Vermögenswerten in der Türkei, insbesondere bei Einkünften aus türkischen Immobilien, Beteiligungen und geschäftlichen Aktivitäten. Dabei prüfen wir die steuerrechtlichen Verpflichtungen nach türkischem Recht und unterstützen unsere Mandanten bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten sowie bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber den türkischen Steuerbehörden.
Bei steuerrechtlichen Streitigkeiten vertreten wir unsere Mandanten im Verwaltungsverfahren und, soweit erforderlich, in Verfahren vor den türkischen Steuergerichten.
Unsere Schwerpunkte
- Beratung zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Deutschland-Türkei und steuerliche Optimierung
- Steuerliche Behandlung von Mieteinnahmen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen aus der Türkei
- Vertretung vor türkischen Steuer- und Verwaltungsgerichten sowie Behördenkommunikation
Rechtsberatung
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